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Die lokale Beschäftigungsagentur (LBA), die in jeder Gemeinde bzw. jedem Verband von Gemeinden vorhanden ist, hat zum Ziel, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Arbeitbeschaffung (LfA) Aktivitäten zu organisieren und zu kontrollieren, die nicht vom regulären Arbeitsmarkt abgedeckt werden.

Das LBA-System bringt LBA-Arbeitskräfte und Privatpersonen oder juristische Personen im Rahmen der Realisierung bestimmter Tätigkeiten zusammen.

Der LBA-Scheck ist bestimmt für natürliche Personen (Privatpersonen) und juristische Personen (Bildungseinrichtungen, lokale Behörden, nicht-kommerzielle Vereinigungen, VoG's sowie Unternehmen im Agrar- und Gartenbausektor), die bei einer Lokalen Beschäftigungsagentur gültig registriert sind.


Das LfA hat ab dem 01. Januar 2009 die Verwaltung des LBA-Scheck-Systems an Edenred übertragen.